Jugendschutz Hinweis

Der verantwortungsvolle Umgang mit alkoholischen Getränken und der Schutz Minderjähriger haben in unserer Gaststätte höchste Priorität. Wir orientieren uns strikt an den geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und setzen diese konsequent um. Unser Ziel ist ein sicheres, angenehmes und gesetzeskonformes Umfeld für alle Gäste.


Alkoholausschank

Um Minderjährige zu schützen, gelten in unserer Gaststätte folgende Regeln:

  • Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt geben wir nur an Personen ab 16 Jahren aus.

  • Spirituosen, Cocktails, Shots, Longdrinks sowie alkoholhaltige Mischgetränke erhalten ausschließlich Gäste ab 18 Jahren.

  • Bei Unsicherheiten behalten wir uns jederzeit eine Altersprüfung durch Ausweiskontrolle vor.

Wir fördern einen bewussten und verantwortungsvollen Konsum und behalten uns vor, in Zweifelsfällen keinen Alkohol auszuschenken.


Aufenthalt in der Gaststätte

Damit alle Gäste sicher und gesetzeskonform ihren Aufenthalt genießen können, gelten folgende Vorgaben:

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in den Räumen der Gaststätte aufhalten.

  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung in der Gaststätte bleiben, jedoch maximal bis 22:00 Uhr.

  • Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf kann es zu zusätzlichen Regelungen kommen, die wir vorher bekanntgeben.


Veranstaltungen, Events und Musikabende

Für Events, Feiern und Musikabende können besondere Jugendschutzauflagen gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • gesonderte Einlasszeiten

  • eingeschränkter Ausschank bestimmter Getränke

  • Zutrittsbeschränkungen für Minderjährige

  • zusätzliche Ausweiskontrollen

Die jeweils gültigen Bedingungen werden vor jeder Veranstaltung klar kommuniziert.


Alterskontrollen

Um eine sichere und rechtskonforme Umgebung zu gewährleisten, führen wir konsequente Alterskontrollen durch.
Akzeptierte Dokumente sind zum Beispiel:

  • Personalausweis

  • Reisepass

  • Führerschein

Digitale Fotos oder Aussagen von Begleitpersonen reichen nicht aus, um das Alter zu bestätigen.


Unser Anspruch

Wir möchten allen Gästen – jung wie alt – ein angenehmes und faires Erlebnis bieten. Der Jugendschutz ist ein zentraler Bestandteil unserer Gaststättenphilosophie und wird von unseren Mitarbeitenden täglich aktiv umgesetzt.


Rechtlicher Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit der hier bereitgestellten Jugendschutzinformationen. Rechtsgrundlage sind die jeweils gültigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Änderungen der Gesetzeslage können jederzeit erfolgen.
Für eine verbindliche rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an eine zuständige Behörde oder Fachjuristin bzw. Fachjuristen.

Die Gaststätte verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorgaben nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Gästen, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, kann der Aufenthalt verwehrt oder beendet werden.